Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Regenbogenfamilien

Laut Mikrozensus lebten in Deutschland 2016 ca. 95.000 gleichgeschlechtliche Paare in einem gemeinsamen Haushalt (Quelle: Statistisches Bundesamt 2017: Seite 77/78). Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren seit 2001, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Im Jahr 2016 lebten in Deutschland laut amtlicher Statistik etwa 44.000 Paare in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft (Quelle: Statistisches Bundesamt 2017: Seite 83). Während nach dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes Paare in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft Verheirateten gegenüber noch deutlich benachteiligt waren (Erbrecht, Steuerrecht, Verfahren der Stiefkindadoption etc.), wurde die Gesetzgebung bis heute sukzessive an die rechtlichen Regelungen einer Ehe angeglichen (Stand der rechtlichen Gleichstellung: Recht beim LSVD ). Der Zugang zur Ehe ist gleichgeschlechtlichen Paaren per Gesetz seit dem 1. Oktober 2017 möglich. Trotz des Gesetzes zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, müssen noch zahlreiche Regelungen auf die neue Gesetzeslage angepasst werden (z.B. ein Pendant zur "Ehelichkeitsvermutung" nach § 1592, Abs. 1 BGB), bis eine tatsächliche Gleichstellung stattgefunden hat.

Gleichgeschlechtliche Paare, die mit Kind(ern) zusammenleben werden häufig als „Regenbogenfamilien“ bezeichnet. Trotz seiner schillernd und bunt anmutenden Konnotation soll dieser Begriff hier keinerlei Wertung enthalten und lediglich als Synonym für gleichgeschlechtliche Familien gebraucht werden. Es ist hier zudem wichtig, auf die Vielfalt an Regenbogenfamilien hinzuweisen. Die Regenbogenfamilie gibt es nicht. Die beiden häufigsten Formen sind Regenbogenfamilien, deren Kind aus einer vorherigen heterosexuellen Beziehung stammt (lesbische oder schwule Stieffamilien), sowie geplante Regenbogenfamilien, deren leibliches Kind in der aktuellen Beziehung gewünscht, geplant und geboren wurde. Seltener kommen dagegen Adoptiv- und Pflegefamilien vor.

Die Arbeiten im Forschungsbereich „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Regenbogenfamilien" am ifb haben mit dem Projekt "Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften" begonnen. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz in den Jahren 2006 bis 2009 durchgeführt und mit einem Bericht abgeschlossen (BMJ-Studie Zusammenfassung). Anschließend führte das Team am ifb ein Folgeprojekt zum Alltag gleichgeschlechtlich orientierter Einzelpersonen und Paare mit Kindern und ohne Kinder durch (Folgeprojekt). Der Forschungsbereich „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Regenbogenfamilien“ umfasst eine große Bandbreite an Themen und wird kontinuierlich am ifb bearbeitet. Die Themen reichen von Überblicksartikeln zu Regenbogenfamilien über Studien zur Arbeitsteilung gleichgeschlechtlicher Paare, Untersuchungen zu Diskriminierungserfahrungen von Kindern in Regenbogenfamilien bis hin zum Kinderwunsch schwul-lesbischer Partnerschaften und dessen Umsetzung.

Weiterführende Literatur zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Literatur:
Statistisches Bundesamt (2017): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus. Fachserie 1, Reihe 3